Das von Bonifatius Ende 741 bzw. (wahrscheinlicher) Anfang 742 — genaues Datum ist nicht bekannt — gegründete Bistum Würzburg erhält vom karolingischen Hausmeier Karlmann als Erstausstattung umfangreiche Fiskalzehnten, darunter auch vom Krongutsbezirk (fiscus dominicus) Berenheim.
Eine Urkunde über diese Schenkung ist nicht erhalten. Doch ließ sich im Jahr 889 der Würzburger Bischof Arn von König Arnulf von Kärnten diese Schenkung bestätigen.
Bestätigungsurkunde König Arnulfs
Im Mittelpunkt des Krongutsbezirks stand ein Königshof, ein befestigter (königlicher) Meiereihof, auf dem Leibeigene aus der Urbevölkerung arbeiteten.
Nach Prof. Weigel stand dieser Königshof am Schnittpunkt zweier Wege, von den Rangau-Königshöfen Gollhofen und Riedfeld (heute Neustadt/A.) zum Maulachgau (um Crailsheim) und diente als Stützpunkt für die Erschließumg der Frankenhöhe. Weigel vermutet ihn am Standort der Kirche, bzw. Kirchenburg. [Fiscus Dominicus Berenheim, in Festschrift zur Stadterhebung und 1200 Jahrfeier , 1954].
M. E. kommt eher der Standort des Rathauses infrage, denn wirtschaftliche Grundlage eines Königshofs waren Landwirtschaft und Viehhaltung, die auf Wasser angewiesen waren.
Der König
bestätigt dem Würzburger Bischof Arn die diversen Schenkungen Karlmanns und
Pippins anlässlich der Bistumsgründung 741/742.
Erste Erwähnung (Burg-)Bernheims.
(Monumenta Germaniae historica, Urkunden der deutschen Karolinger
3, 103 Nr. 69, aus Festschrift zur Stadterhebung und
1200-Jahrfeier der Marktgemeinde Burgbernheim, 1954)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Arnolf durch Gunst der göttlichen Gnade König. Für eine königliche Hoheit ziemt es sich, ihrer Vorgänger fromme Taten nicht nur unverletzt zu erhalten, sondern auch durch ihre Amtsgewalt nachdrücklich zu bestätigen. Deshalb sollen alle unsere Getreuen die jetzt lebenden wie die zukünftigen, genau wissen, daß der verehrungswürdige Mann Arn Bischof der Würzburger Kirche, uns einige Erlasse unserer Vorgänger Pippin und Karlmann und auch des Kaisers Ludwig vor Augen gelegt hat des Inhalts, daß sie zur Mehrung ihres (himmlischen) Lohnes der Kirche des heiligen Erlösers in der der heilige Kilian, der verdienstvolle (oder: uns kostbare Märtyrer Christi, dem Leibe nach ruht, üblich im Jahr den Zehnten der Abgabe, welche von den Landen der Ostfranken und von den Slaven an den königlichen Fiscus (1) geleistet wird, die in ihrer Sprache Steuer« oder Osterstufe« genannt wird und zwar so, daß von dieser Abgabe oder Leistung jährlich der zehnte Teil an den vorgenannten Ort (2) geleistet werde, entweder in Honig oder in Wollröcken(3) oder in irgend einer anderen Gabe (4), welche Steuer, wie gesagt, in den Gauen der Ostfranken geleistet wird, nämlich in dem Waldsassengau (5), in dem Taubergau und in der Wingarteiba (6) und im Jagstgau (7), im Maulachgau (8), Neckargau (9) und Kochergau (10) und Rangau und Gollachgau und Iffgau, im Hassgau und Grabfeld (11) und Tullifeld (12), im Saalegau (13), Werngau (14), Gozfeld (15) und Badanachgau (16), und den Zehnten von den Königsgutsbezirken Ingelheim (17), Riedfeld im Rangau, Rügshofen im Volkfeld, zu Kreuznach (18) und Nierstein (19) und Umstadt (21) und Albstadt (11) und (Gau-)Königshofen und Sonderhofen und Gollhofen und (Burg-)Bernheim und Ickelheim und Willanzheim und Rheinfeld, Gänheim im Gozfeld und Prosselsheim, Hallstadt im Radenzgau, Königshofen (22) und ein anderes Königshofen (23) und Salz (24) und Hammelburg und Iphof en und Dettelbach und Bleichfeld (25) und Heilbronn und Lauffen - daß Sie (26) in diesen Königsgutsbezirken und Königshöfen wie in den vorgenannten Gauen jenen Zehnten von allen Erträgnissen, die in ihnen erarbeitet werden, dem vorgenannten Orte (27) kraft ihrer Gewalt überlassen haben. Dann hat der erwähnte verehrungswürdige Bischof (28) Arn gebeten, daß wir das obige der genannten Kirche kraft unseres Amtes bestätigen. Dieser Bitte, die uns rechtmäßig und zweckmäßig erschien, haben wir geruht unsere Zustimmung zu geben; und haben befohlen ihm darüber diesen unseren amtlichen Erlaß auszufertigen. Womit wir bestimmen und nachdrücklich befehlen, daß, wie es also bekanntermaßen von diesen vorerwähnten glorreichen Königen und unseren Vorgängern hinsichtlich der vorgenannten Gaue und Krongüter der vorgenannten Kirche überlassen worden ist, so von nun an zu unseren und in künftigen Zeiten gemäß dieser unserer Verfügung bestätigt bleiben soll, und daß niemand von unseren Getreuen oder sonst einer es wage oder sich herausnehme, die Leiter der erwähnten Kirche oder ihre Beamten und Beauftragten mit irgend einer falschen Anklage oder einer Bedrückung (in ihrem Besitz) zu beunruhigen. Und damit dies umso wahrhaftiger geglaubt und in künftigen Zeiten von allen unseren Getreuen umso sorgfältiger beachtet werde, haben wir dies unten mit unserer eigenen Hand bekräftigt und mit unserem Siegel kennzeichnen lassen.
Zeichen Herrn Arnolfs (Monogramm) des unbesiegbaren Königs.
Ich
Asbert, der Kanzler, habe (dieses Schriftstück)
in Vertretung des Erzkaplans Deotmar überprüft und (unterschrieben).
Geben am
(11. Tag vor den) (29) Kalenden des Dezember im Jahr der
Fleischwerdung des Herrn 889, der 7. Indiktion, im 2. Jahr der Regierung des
Herrn Arnolf, des erlauchten Königs. Geschehen zu Frankfurt. In Christi Namen
Heil! Amen.
Rückseitige Vermerke: Von den Zehnten der Abgabe, welche in den Ländern der Ostfranken (geleistet werden), welche dem König geschuldet werden, (nunmehr) dem heiligen Kilian überlassen. Bestätigung König Arnolfs betreffend die Steuer.
(1) die königliche Kammer, Finanzverwaltung. (2) an die bischöfliche Kirche Würzburg. (3) eine altertümIiche Abgabe (4) wörtlich: Darbringung (5) Landschaft zwischen dem Maindreieck und Mainviereck. (6) Landschaft zwischen Odenwald und Tauber. (7) an der unteren und mittleren Jagst. (8) um Crailsheim Württemberg. (9) um Heilbronn und Lauffen. (10) am mittleren Kocher um Schwäbisch-Hall. (11) nördliches Unterfranken an der oberen Saale. (12) in der thüringischen Rhön. (13) an der unteren und mittleren Saale um Hammelburg und Kissingen. (14) an der Wern, nördliches Maindreieck. (15) Maindreieck. (16) sog. Ochsenfurter Gau. - Es werden in dieser Liste nicht genannt das Volkfeld (zwischen Main und Steigerwald) und der Radenzgau (an der unteren Rednitz). (17) Ingelheim am Rhein westl. v. Mainz. (18) an der Nahe, südlich von Bingen. (19) am Rhein, südlich v. Mainz. (20) am Nordrand des Odenwalds, Hessen. (21) am Nordwestrand des Spessarts. (22) Königsfeld auf der Alb? oder eher Königshofen an der Tauber. - (23) Königshofen im Grabfeld, an der oberen Saale. (24) an der oberen Saale. (25) nordöstlich von Würzburg. (26) Pippin und Karlmann. (Mon. Germ. hist Werk deutsch. Karolinger 3,99 ff. err. 67 u. 68. (27) wie Anm. 2. (28) wörtlich: Vorsitzender. (29) Das Original hat eine nicht ausgefüllteLücke für die Tagesbezeichnung; diese ergänzt nach denUrkunden über die Königskirchen und die Slavenkirchen.