Burgbernheim hatte bis 1954 den Status eines Marktes, auch Marktflecken genannt. Aus einem fragwürdigen Privileg Kaiser Ferdinands II. von 1623 konnte es das Recht auf eine städtische Verfassung ableiten.
1802 - Burgbernheim gehörte zu Preußen - bestätigte König Friedrich Wilhelm von Preußen die Fleckensprivilegien des Marktes Burgbernheim, u. a. die dem Ort seit den ältesten Zeiten verliehene Stadtgerechtigkeit.
Im bayerischen Gemeindeedikt von 1818 erhielt Burgbernheim einen Magistrat III. Klasse. Die einschlägige Bestimmung lautete, dass in Städten und denselben gleichgeachteten größeren Märkten die Gemeinden durch einen gewählten Munizipalrat vertreten wurden.
Das war die Ausgangslage, als der Magistrat 1869 erstmals versuchte, einen Antrag auf Verleihung des Stadtrechts zu stellen, der jedoch in der Bürgerschaft nicht die erforderliche Mehrheit erhielt.
Ein erneuter Antrag 1952 wurde vom Bayerischen
Staatsministerium des Innern zunächst negativ beschieden.
Gründe:
Rückläufige Einwohnerzahl, das vorwiegend ländliche Ortsbild, das Fehlen
städtebaulicher Besonderheiten ...
Das als Gutachter eingeschaltete Staatsarchiv Nürnberg hatte festgestellt, dass es sich bei den alten Privilegien, auf die seitens Burgbernheims verwiesen wurde, um Fälschungen handelt.
Doch fand man letztlich Argumente, die dem Antrag entgegenkamen:
Damit war der Weg frei zur Stadterhebung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Urkunde vom 30. Juni 1954 - rechtzeitig zur 1200-Jahrfeier der ersten urkundlichen Erwähnung des Ortes (kriegsbedingt mit 13jähriger Verspätung).
Bleibt nachzutragen, dass 1954 eine Vielzahl
bayerischer Orte in (fast) allen Regierungsbezirken zur Stadt erhoben wurden,
was dem damaligen Bayerischen Innenminister Hoegner den Beinamen
"Städtegründer" einbrachte. Offensichtlich sollte durch die
Stadterhebung Burgbernheims eine Benachteiligung Mittelfrankens vermieden
werden.