Urkunde Kaiser Otto III. vom 1. Mai 1000

 

Der Kaiser verleiht Bischof Heinrich von Würzburg den Wildbann über den zum castellum Bernheim und dem Dorf Leutershausen gehörenden Forst

(MGD O III. Nr. 358)  Auf der Urkunde (rechts) ist "castellum berenheim" markiert.

Übersetzung des lateinischen Textes der Urkunde und Grenzbeschreibung des Königsforstes


An der Übersetzung und Deutung der Urkunde wurde schon verschiedentlich gearbeitet. Die in der Urkunde angeführten Grenzpunkte des Wildbannbezirks werden im folgenden Text jeweils in Klammern numeriert, um die weiter unten folgende Deutung zu erleichtern. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten dürfte folgende Übersetzung gelten: Jm Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto III., Knecht Jesu Christi und nach dem Willen Gottes unseres Heilandes und Erlösers erhabener Kaiser der Römer. (Er) zweifelt am wenigsten daran, daß alles, was kaiserliche Freigiebigkeit zur Erhöhung der Kirchen Gottes und seiner Heiligen verleiht und schenkt, ihm in der Tat Vorteil im zeitlichen und zukünftige Freude und Vergeltung im ewigen Leben bringt. Deswegen soll sowohl die gegenwärtige als auch die zukünftige Menge unserer Getreuen erfahren, in welcher Weise wir auf Grund der Fürsprache des ehrwürdigen Erzbischofes Heribert, des Herzogs Heinrich, unserem liebenswürdigen Blutsverwandten, ganz besonders aber wegen der Liebe und Bitte Heinrichs, des verehrten Oberhaupts der hochheiligen Kirche zu Würzburg, ebendemselben seinem allerheiligsten Sitz, zu Ehren des allermildesten Erlösers der Welt und der überaus berühmten Märtyrer Kilian, Kolonat und Totnan, die mit größter Ehrfurcht zu verehren sind ‑ zugestehen, schenken und kraft kaiserlicher Gewalt festsetzen, daß der ganze, anerkanntermaßen zur Burg Bernheim und zum Dorf Leutershausen gehörige Wald wie ein Staatsforst geschützt, gewahrt und für immer gesichert sei, so daß keine hohe oder mindere Person sich herausnehmen darf im selbigen Forst die Jagd auszuüben und einen Hirsch, eine Hindin, ein männliches oder weibliches Wildschwein, einen Bären oder ein Reh zu fangen. Sollte sich jemand erkühnen, so entrichte er der hochheiligen Würzburger Kirche unser kaiserliches Banngeld, wie wenn er in unseren staatlichen Forsten irgendein gebanntes Wild finge. Und derselbige Forst sei in allen Wäldern und Feldern, die zu Burg und Dorf, wie oben genannt, gehören, in den Gauen Mulachgau und Rangau folgendermaßen festgelegt und im einzelnen abgegrenzt: Gegeben an den Calenden (d. i. 1. Mai) des Mai, im Jahre 1000 nach der Fleischwerdung des Herrn, durch die 13. Ankündigung (? ), im 16. Jahre der Regierung Kaiser Ottos III., des vierten seines Imperiums.  
Geschehen zu Aachen  Gott walt's (?)! Amen.
(Aus Hermann Schreiber, Heimatbuch Leutershausen, 1973)



Erklärung der in der Urkunde genannten Grenzpunkte (gekürzt)

 
Eine Deutung und Erklärung der in der Wildbannurkunde genannten Grenzpunkte ist verschiedentlich erfolgt. Eine umfassende Darstellung hat Hermann Moßner in seiner Arbeit "Lachen und andere Flurnamen an den Grenzen des zu Burgbernheim und Leutershausen gehörigen Forstes'' in der Zeitschrift "Der Bergfried" gegeben. Da diese wegen Auflagenzahl und Verbreitungsgebiet nur wenigen bekannt sein dürfte, soll unter Bezugnahme auf diese Arbeit der ungefähre Verlauf der Wildbanngrenze, soweit hier von Interesse, nochmals dargestellt werden.  

Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung ist das Dorf Gallmersgarten (1), westlich von Burgbernheim gelegen. Von hier aus führt die Wildbanngrenze in etwa zehn Kilometer Luftlinie Richtung Süden, ohne daß bestimmte Grenzpunkte angesprochen werden, bis zu "Alberichsdale in Einigenouua". Während letzteres (3) als Aidenau erklärbar ist, bereitet die Deutung des Wortes Alberichsdale (2) Schwierigkeiten. Moßner nimmt hier eingehend Stellung und kommt auf Grund von Wortvergleichungen zu dem Ergebnis, daß mit dem Begriff "dale" eine Kiefer bzw. Föhre und mit Alberich ein Personenname gemeint sein kann. Hiernach ist unter Alberichsdale in Aidenau, die, in der Landschaft weithin sichtbare, Alberichskiefer in der Gemarkung Aidenau zu verstehen. "Heilige Bäume" oder "Lachbäume" sind in früher Zeit als freistehende Naturmerkmale öfters als Erkennungspunkte für Grenzen angegeben worden.

Die Grenze des Wildbannes wendet sich wieder westwärts, nunmehr im Tal, nach Hagenau (7) und von dort über Traisdorf (8) nach Breitenbrunnen (9). 
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Vom Grenzpunkt Breitenbrunnen an bildet eine Altstraße die Grenze des Wildbannbezirks. Sie verläuft auf dem Höhenrücken (10) oberhalb von Leipoldsberg bis zum Grenzpunkt Perenwarda (11). Die Erklärung dieses Wortes hat wegen seiner Vieldeutigkeit schon viel Mühe gekostet. Fraglich ist vor allem, ob es sich um eine Befestigungsanlage oder eine Wildwarte handelte. Die genaue Lage des Grenzpunktes kann hier dahingestellt bleiben, da die Wildbanngrenze weiter der Altstraße bis zur Gemarkung Bortenberg (12) folgt und als nächster Punkt wohl der Eichlberg (13) östlich von Eichholz in Betracht kommt. In dieser Gegend ist auch der in der Urkunde erwähnte Abstieg zur Aurach (14) zu suchen, wahrscheinlich die sog. „Heusteig". Jedenfalls verläßt hier die Wildbanngrenze den Höhenrücken und verläuft dann weiter nahe bei der Aurach bis hin zur Altmühl (15). Der Grenzpunkt an der Altmühl ist wohl bei der Weißenmühle zu suchen. Das Gebiet zwischen Eichholz und Weißenmühle ist gleichzeitig die Grenze zwischen Rangau und Sualafeldgau einerseits und zwischen Bistum Würzburg und Bistum Eichstätt andererseits. 

Wir treten den Rückweg an entlang der vermutlichen Wildbanngrenze. Die Urkunde sagt: über die Altmühl nach „Ramesgarten" (16) und von da nach Auerbach (17). Es ist jetzt also die Süd-Nord-Linie, vorbei an der Leutershausener Flur und am heutigen Schloß der Herren von Eyb, früher Vogelsburg genannt. Während Auerbach als Grenzpunkt unschwer zu lokalisieren ist, kann für den Grenzpunkt „Ramesgarten" eine Festlegung hinsichtlich Ort und Eigenschaft nicht eindeutig erfolgen.
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Auerbach ist der nach Ramesgarten nächste Grenzpunkt der Wildbannbeschreibung. 
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Von Auerbach geht die Wildbanngrenze weiter zum Eichenberg und von da nach Ober- bzw. Unterfelden (18), wobei als Eichenperg wohl der Höhenzug hinter dem Colmberger Schloß anzusehen ist. Ab dem Grenzpunkt Ober- bzw. Unterfelden wird die Altmühl selbst zur Wildbanngrenze bis nach Preuntsfelden (19), im Quellgebiet der Altmühl. 

Nun führt uns die restliche Wildbannbegrenzung wieder zurück zum Ausgangspunkt. Erwähnt wird noch Weiler (20), ein Ortsteil des schon um 800 n. Chr. erwähnten Markt Bergel; weiter der Ort Nenthereshausen (21), der wohl schon früh in Kriegszeiten ganz abgegangen ist und daher nicht mehr genau festgelegt werden kann; schließlich der Irsberg südlich von Schwebheim (22) und dann Bergtshofen (23) als letzter Grenzpunkt vor dem Ausgangsort Gallmersgarten. (Siehe unten, Anmerkungen)

Die angeführte Wildbanngrenze beschreibt eine rund 90 Kilometer lange Strecke, die mit den obigen Ausführungen in ihrem ungefähren Verlauf aufgezeigt werden sollte. 

Ohne hier schon näher auf die Bedeutung der Wildbannurkunde für Leutershausen und Umgebung einzugehen, kann doch anhand der Grenzbeschreibung festgestellt werden, daß die Ortsbezeichnungen der Wildbanngrenze für die Kenntnis dieses Teils unserer fränkischen Landschaft eine vorzügliche Hilfe sind. Sie geben ein ziemlich klares Bild über den Stand der Siedlung in jener Zeit. Es ist also keine Rede mehr von undurchdringlichen Wäldern, Sümpfen und menschenleeren Gegenden. Der Fleiß der zahlreicher gewordenen Siedler hat diesen Teil der fränkischen Landschaft in der Zeit zwischen etwa 650 und 1000 n. Chr. sehr verwandelt. Schließlich konnten auch nur ganz ortskundige Leute, wohl vom königlichen Verwaltungsamt Burgbernheim, so genau die Grenzen des Wildbannes festlegen.  

Anmerkungen zur Grenzbeschreibung: Der Autor schließt sich der Interpretation Hermann Moßners an: Die Grenze verlief von Preuntsfelden Richtung Hornau (das es damals noch nicht gab), durch das "Hornauer Loch" den alten Passweg hinab, der nach Bergel führte. Dieser Weg heißt in Burgbernheim heute noch Grenzweg.  Marktbergel-Weiler war nicht Eckpunkt, sondern "Fluchtpunkt" und gab die Richtung vor. Der abgegangene Ort Nenthereshusun befand sich am Fuß des Wolfshausrangens und war der nächste Eckpunkt, wo die Grenze nach Norden abbog. 
(Hermann Moßner, Lachen und andere Flurnamen an den Grenzen des zu Burgbernheim und Leutershausen gehörigen Forstes. In: Die Linde, 1970 (mehrere Folgen)

Damit deckt sich der Grenzverlauf des Jahres 1000 in Burgbernheimer Ortsnähe genau mit der heutigen  Burgbernheimer Gemarkungsgrenze. 
In alten Landkarten würzburgischer Provenienz nimmt der "Pernheimer Wald" eine zentrale Stellung ein. "Bernheimer Wald" kann als Synonym für die erst später so benannte Frankenhöhe angesehen werden.

 Eine Frankenkarte des 16. Jh. mit dem zentralen "Pernheimer Wald"